Info/Termine
Der Ortssprecher Franz Treffer informiert

- Anlieger (Grundstückseigentümer, oft auch Mieter) sind in Deutschland laut kommunalen Satzungen verpflichtet, Gehwege, Rinnen und Seitenstreifen entlang ihres Grundstücks regelmäßig zu reinigen. Dazu gehören Laubentfernung, Unkrautbeseitigung und die Reinigung bis zur Straßenmitte, sofern keine städtische Reinigung erfolgt. Die Pflicht umfasst auch den Winterdienst. Wurde mir heute vom Landratsamt übermittelt mit der Bitte um Veröffentlichung.